Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.kim-db.nrw.de
Die Behörde Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, diese Fachanwendung „Datenbank KIM“ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz NRW und die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW).
Die Fachanwendung wurde hinsichtlich der o.g. Anforderungen am 28.03.2024 getestet; dabei wurde festgestellt, dass die Seite für Menschen mit Behinderungen derzeit leichte Einschränkungen aufweist. Die Webseiten der Webanwendung weisen Mängel gegenüber der BITV NRW bei der Tastaturbedienung, den Überlappungen von Texten, den Seitenüberschriften und den Überschriften auf einzelnen Webseiten auf. Die Fachanwendung wird daher kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert, mit dem Ziel, dass Einschränkungen schnellstmöglich behoben werden.
Sollten Sie uns darüber hinaus Hinweise geben wollen und sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, dann senden Sie uns bei Bedarf bitte eine E-Mail an:ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff. der BITV NRW gesetzlich verankert.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Letztes Änderungsdatum: 25.09.2024